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LuWo-SealAGB
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der LuWo-Seal Dichtungstechnik GmbH · Stand: Juli 2026. Gültig gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der LuWo-Seal Dichtungstechnik GmbH (nachfolgend „LuWo-Seal“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Käufer“). Sie sind Bestandteil jedes geschlossenen Vertrages. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn LuWo-Seal ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat; eines gesonderten Widerspruchs bedarf es nicht.

§ 2 Angebote und Preise

Angebote sind freibleibend. Angebotspreise gelten 60 Tage ab Angebotsdatum. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verpackungs- und Versandkosten.

§ 3 Bestellungen und Vertragsschluss

Bestellungen können in Textform (z. B. E-Mail oder über das Anfrage-Formular der Website) sowie bei bestehender Geschäftsbeziehung mündlich erteilt werden. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande. Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 €; wird er nicht erreicht, berechnen wir 12,50 € Mindermengenzuschlag.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, höhere Gewalt

Die Verpackung erfolgt zweckmäßig; Lieferungen erfolgen auf Kosten des Käufers, die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Bei Sonder- und Zeichnungsteilen sind fertigungsbedingte Mengenabweichungen bis 15 % der Bestellmenge branchenüblich und gelten nicht als Mangel. Unvorhersehbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt befreien LuWo-Seal für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht; Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

§ 5 Reparaturaufträge und Befundung

Die Befundung eingesandter Teile ist kostenfrei. Nach der Befundung erhält der Käufer ein Festangebot; die Reparatur wird erst nach Freigabe durch den Käufer in Textform ausgeführt. Erteilt der Käufer innerhalb von 8 Wochen nach Zugang des Angebots keine Freigabe, sendet LuWo-Seal das Teil auf Kosten des Käufers zurück oder entsorgt es nach vorheriger Ankündigung fachgerecht. Ersetzte Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern der Käufer nicht bei Auftragserteilung deren Rückgabe verlangt. Auf ausgeführte Reparaturleistungen leistet LuWo-Seal Gewähr nach Maßgabe des § 8.

§ 6 Einsendungen und Dekontamination

Die Einsendung von Teilen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Käufer stellt sicher, dass eingesandte Teile frei von Gefahrstoffen, gereinigt und dekontaminiert sind; bei Teilen aus Anlagen mit gesundheitsgefährdenden, ätzenden oder sonst gefährlichen Medien ist der Einsendung eine Unbedenklichkeitserklärung und, soweit einschlägig, das Sicherheitsdatenblatt des Mediums beizufügen. Kontaminiert eingesandte Teile darf LuWo-Seal auf Kosten des Käufers reinigen lassen oder unbearbeitet zurücksenden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von LuWo-Seal. Der Käufer darf sie im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verwenden, unbezahlte Ware jedoch weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. An allen von LuWo-Seal gelieferten oder zur Verfügung gestellten Waren, Mustern, Zeichnungen und Bilddarstellungen behält sich LuWo-Seal sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; ihre Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung in Textform.

§ 8 Untersuchungspflicht und Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen (§ 377 HGB). Sichtbare Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung in Textform zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge leistet LuWo-Seal nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; Rücksendungen bedürfen der vorherigen Abstimmung. Mengen- und Maßabweichungen im branchenüblichen Rahmen stellen keinen Mangel dar. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, bei Reparaturleistungen zwölf Monate ab Abnahme; die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, Arglist sowie in den Fällen des § 9 Satz 2 bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleibt die Haftung von LuWo-Seal für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Lieferfristen

Genannte Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesagt wurden. Lieferfristen beginnen erst, wenn der Auftrag vollständig geklärt ist und alle vom Käufer beizubringenden Angaben und Unterlagen vorliegen.

§ 11 Annahmeverweigerung und Stornierung

Verweigert der Käufer die Annahme, wird bei kundenspezifisch gefertigter Ware der gesamte Kaufpreis fällig; bei Standard-Lagerware werden 25 % des Warenwertes zuzüglich Versandkosten berechnet. Auslaufartikel und Restposten sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Stornierungen von Standardware werden mit 1 % des Auftragswertes berechnet; bei kundenspezifisch gefertigter Ware sind die bis zur Stornierung angefallenen Kosten zu erstatten. Dem Käufer bleibt jeweils der Nachweis eines geringeren, LuWo-Seal der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 12 Zahlungen

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Käufer stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale. Befindet sich der Käufer mit einer Forderung in Verzug, kann LuWo-Seal weitere Lieferungen von Vorkasse abhängig machen.

§ 13 Datenschutz

LuWo-Seal verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist München, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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