Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich nach unseren allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon
bedürfen der Schriftform.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
LUWO-SEAL GmbH (im folgenden Verkäufer genannt)
und unseren Auftraggebern (im folgenden Käufer genannt).
Sie sind Bestandteil jedes von uns geschlossenen Vertrages.
2. Angebote
a) Angebote sind 60 Tage gültig.
b) Unsere Angebote sind freibleibend.
c) Preise sind ohne MwSt. oder sonstige Steuern angegeben.
d) Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.
Ein Widerspruch unsererseits gegen fremde Geschäftsbedingungen,
die von den unseren abweichen, ist nicht
erforderlich.
3. Bestellungen
a) Bestellungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Bei
bestehenden Geschäftsbeziehungen werden auch mündlich
erteilte Aufträge akzeptiert.
b) Die Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Sie gilt als angenommen,
wenn der Verkäufer sie nicht innerhalb von drei
Wochen ausdrücklich ablehnt.
c) Dies gilt auch für Ergänzungen und Änderungen.
d) Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 €. Wird dieser Betrag
nicht erreicht, so werden 12,50 € Mindermengenzuschlag
berechnet.
4. Lieferungen
a) Die Verpackung erfolgt zweckmäßig. Lieferungen erfolgen
auf Kosten und Gefahr des Käufers.
b) Abweichungen bis 15% der Bestellmenge sind branchenüblich.
c) Befindet sich der Käufer mit der Begleichung irgendeiner
Schuld aus der Geschäftsbeziehung mit uns im Verzug, so ist
der Verkäufer für die Neubestellung zur Lieferung verpflichtet.
d) Unvorhersehbare Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, Betriebsstörung,
Feuer, hoheitliche Maßnahmen, so wie Naturkatastrophen
und sonstige Fälle höherer Gewalt, befreien uns für die
Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Leistungspflicht. Eine
angemessene Lieferfristverlängerung tritt automatisch ein.
e) Unbeschadet der Bestimmung in Absatz d) berechtigt ein
Lieferverzug den Käufer zum Rücktritt oder zum Schadensersatz.
Eventueller Schadensersatz wegen Lieferverzug ist begrenzt
auf maximal 10% des Rechnungswertes ohne MwSt.
f) Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind
ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
a) Die gelieferten Waren und Muster verbleiben bis zur vollständigen
Bezahlung aller offenen Forderungen aus der
gesamten Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware in handelsüblicher
Weise zu nutzen und im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu benutzen.
b) Der Käufer ist nicht berechtigt, unbezahlte oder nur teilweise
bezahlte Waren zu verpfänden oder zur Sicherung Dritten zu
übereignen. Er ist verpflichtet, dritten Personen gegenüber
das Eigenturmrecht des Verkäufers geltend zu machen und
diesen unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn
von dritter Seite Ansprüche auf die Ware erhoben werden
bzw. gegen ihn die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.
c) Der Verkäufer hat das ausschließliche Urheberrecht an allen
von ihm gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Waren,
Muster oder Bilddarstellungen. Dem Käufer ist ausdrücklich
untersagt, hiervon Kopien anfertigen zu lassen. Er verpflichtet
sich ausdrücklich alles in seiner Macht stehende
zu unternehmen, um das Urheberrecht des Verkäufers zu
gewährleisten.
6. Gewährleistung
a) Der Verkäufer leistet nur dann Gewähr, wenn die schriftliche
Mängelrüge, bei sichtbaren Mängeln innerhalb 14 Tagen nach
Erhalt der Ware, und bei unsichtbaren Mängeln innerhalb 14
Tagen nach Kenntnisnahme, bei uns eingegangen ist.
b) Der Käufer ist zur Rücksendung der beanstandeten Ware nur
mit Zustimmung des Verkäufers und nur unter Übernahme
der Versandkosten berechtigt.
c) Der Verkäufer verpflichtet sich, berechtigt beanstandete
Waren nach seiner Wahl kostenlos in Stand zu setzen oder
auszutauschen.
d) Mengenabweichung und Maßabweichungen im branchenüblichen
Rahmen stellen keinen Mangel dar.
e) Weitergehende Ansprüche des Käufers, z. B. auf Wandlung,
Minderung oder Schadensersatz, insbesondere für mittelbare
Schäden oder Folgeschäden oder solche aus positiver
Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.
7. Lieferfristen
Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Die
Lieferfrist beginnt erst, wenn der Auftrag vollständig geklärt
ist und wir alle zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen
Angaben des Auftraggebers erhalten haben.
8. Annahmeverweigerung
a) Verweigert der Käufer die Annahme, so wird der gesamte
Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn die Ware kundenspezifisch
gefertigt wurde.
b) Handelt es sich um eine standardmäßige Lagerware, so werden
25% des Warenwertes der Sendung und die Versandkosten
fällig.
c) Auslaufartikel und Restposten von Sonderanfertigungen sind
von der Rückgabe ausgeschlossen.
9. Stornierungen
a) Bei Stornierungen von standardmäßiger Lagerware werden
1% des Auftragswertes zur Zahlung fällig.
b) Werden Bestellungen von kundenspezifisch gefertigter Ware
storniert, so sind die bis dahin angefallenen Kosten zu zahlen.
Dies gilt auch für erbrachte Leistungen der Vorlieferanten.
10. Zahlungen
a) Zahlung haben an uns spesenfrei zu erfolgen. Es gelten
grundsätzlich die in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziele.
Etwaige Warenbeanstandungen beeinflussen nicht die
Fälligkeit der Rechnung.
b) Skontoabzüge in nicht vereinbarter Höhe haben die Teilbezahlung
der Rechnung zur Folge.
c) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkäufers sind zur
Entgegennahme von Zahlungen nur berechtigt, wenn sie eine
schriftliche Inkassovollmacht vorweisen können.
d) Bei Zahlungsverzug werden, ohne weitere Mahnung,
Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 1% pro Monat
fällig. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht
beiden Vertragsparteien nur insoweit zu, als die Gegenforderung
unbestritten ist oder ein rechtskräftig vollstreckbarer
Titel darüber vorliegt.
11. Datenschutz
Wir bedienen uns der elektronischen Datenverarbeitung und
haben die zur rechtmäßigen Durchführung der vertraglichen
Beziehung erforderlichen Daten gespeichert.
12. Schlussbestimmungen
a) Zahlungs- und Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist München. Dies gilt auch für Ansprüche aus
Schecks oder sonstigen Urkunden, selbst wenn diese an
anderen Orten zahlbar ausgestellt sind. Das deutsche materielle
Recht ist ausschließlich anwendbar.
b) Auslandgeschäfte unterliegen deutschem Recht.
c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen lässt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt dann die Regelung, die ihr
wirtschaftlich am nächsten kommt.